Verlängerung der Konkursantragspflicht bei Überschuldung
Über die Änderungen im Insolvenzrecht aufgrund der COVID-19 Pandemie haben wir bereits berichtet. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung war ursprünglich nur für den Zeitraum 1.3.2020 bis 30.6.2020 vorgesehen. Mit der am 3.7.2020 in Kraft getretenen Novelle zu § 9 des 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetzes wurde die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung bis 31.10.2020 (rückwirkend) verlängert.
Änderung der Gastgewerbepauschalierung
In der KlientenInfo 3/2020 haben wir über die damals noch im Entwurf vorgelegene Änderung der Gastgewerbepauschalierungsverordnung des BMF berichtet. Nach Begutachtung wurde diese Änderung der Verordnung noch erweitert.
NPO-Zuschuss für Gemeinnützige Vereine, Feuerwehren, Kirchen
Damit Nonprofit-Organisationen (NPO) ihre wichtigen, gesellschaftlichen Leistungen auch weiterhin wahrnehmen können, steht ein steuerfreier, nicht rückzahlbaren NPO-Zuschuss bereit. Vergütet werden 100% der Kosten zwischen 1.4. und 30.9.2020 UND zusätzlich ein pauschaler „Struktursicherungsbeitrag“ von 7% der Einnahmen 2019. Übersteigt der so errechnete Zuschuss € 3.000, ist der Zuschuss mit dem Einnahmenausfall der Quartale 1-3/2020 gegenüber 2019 begrenzt.
Fixkostenzuschuss Phase II
Im September 2020 startet die zweite Phase des Fixkostenzuschusses. Die Richtlinie wurde bereits auf der BMF-Homepage veröffentlicht, muss aber noch von der EU Kommission genehmigt werden. In der zweiten Phase können Anträge für bis zu maximal sechs Betrachtungszeiträume, die zeitlich zusammenhängen müssen, gestellt werden. Letzter Betrachtungszeitraum ist der 16.2.2021 bis 15.3.2021.
Verlustrücktrag und Steuererklärungen 2019
Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurde – wie wir bereits in der Sonder-KlientenInfo vom Juli 2020 berichtet haben – die Möglichkeit geschaffen, nicht ausgleichsfähige negative betriebliche Einkünfte des Veranlagungszeitraumes 2020 bis maximal € 5 Mio, auf Antrag auf die Veranlagung 2019 und unter bestimmten Umständen auf die Veranlagung 2018 rückzutragen und mit den positiven Einkünften dieser Jahre zu verrechnen.
Investitionsprämie 7% bzw 14% ab 1.9.2020
Zur Schaffung eines Anreizes für Unternehmen in und nach der COVID-19 Krise zu investieren und so Unternehmensstandorte und Betriebsstätten in Österreich zu sichern, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen und damit auch zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich beizutragen, hat der Gesetzgeber die COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen beschlossen (Investitionsprämiengesetz – InvPrG, BGBl I 88/2020). Der Antrag kann ab 1.9.2020 beim aws gestellt werden. Die COVID-19 Investitionsprämie ist keine Steuerbegünstigung und wird deshalb auch nicht vom BMF gewährt.
Nachlese - Umsatzsteuersenkung auf 5%
Wir haben bereits in der KLIFO 3/2020 über die geplanten Änderungen berichtet. Der Nationalrat hat am 30.6.2020 dieses Gesetz beschlossen, dabei aber den Anwendungsbereich noch ausgeweitet[1].
Neben den bereits im Initiativantrag erwähnten Umsätzen aus Publikationen, Kunstgegenständen (Gemälde, Originalstiche, Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, Tapisserien und textile Wandbekleidungen), den Umsätzen aus der Tätigkeit als Künstlerin oder Künstler, Leistungen iZm Theaterbetrieben, Musik- und Gesangsaufführungen sowie Museumsbetrieben und Filmvorführungen sind aufgrund des Abänderungsantrages folgende Umsätze zusätzlich umfasst:
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